Trainingswettkämpfe

Startseite>Regeln>Trainingswettkämpfe

Trainingswettkämpfe/Sparringswettkämpfe im Hessischen Amateurboxverband

Der Vorstand des HABV hat während seiner Vorstandssitzung am 20.02.2006 für die Durchführung von Trainingswettkämpfen nachfolgende Rahmenbedingungen geschaffen und beschlossen. Bei der Ausführung von Trainingswettkämpfen müssen diese Regeln ab Beschlussfassung immer zur Anwendung kommen.

Trainingswettkämpfe zu öffentlichen Boxwettkämpfen

1.)
Die Durchführung von Trainingswettkämpfen ist zu fristgemäß angemeldeten und genehmigten öffentlichen Heimwettkämpfen durch die HABV-Mitgliedsvereine im Landesverband Hessen möglich. Die Trainingswettkämpfe ersetzen in keinem Fall ordnungsgemäß ausführbare Boxwettkämpfe.

2.)
Trainingswettkämpfe sind Training und werden im Wettkampfprotokoll nicht aufgeführt.

3.)
Versicherungsrechtlich sind dies Trainingsmaßnahmen. Sie müssen im Schadensfall so behandelt und benannt werden.

4.)
Die Paarungen werden in Verantwortung der zuständigen lizenzierten Vereine/Verbands- Trainer/Übungsleiter vorgenommen.

5.)
Es sind ausnahmslos ordnungsgemäße Startunterlagen vorzulegen. Diese Unterlagen werden durch den Delegierten vereinnahmt.

6.)
Die verantwortlichen Trainer / Übungsleiter benennen auf Anfrage des Delegierten konkret die nachvollziehbaren Gründe für die Durchführung von Trainingswettkämpfen.

7.)
Die ärztliche Untersuchung und Betreuung laut WB ist zwingend.

8.)
Der Eintrag von Trainingswettkämpfen in die Startunterlagen entfällt. Sollte eine Schutzsperre notwendig sein, wird diese in die Startunterlagen eingetragen und die weiteren Maßnahmen gem. WB ausgeführt. Der Eintrag wird unter der Benennung Trainingswettkampf komplett vorgenommen.

9.)
Der Einsatz des Kampfgerichts und eine Urteilsfindung können erfolgen.

10.)
Diese Rahmenbedingungen gelten nur im Bereich des Hessischen Amateurboxverbandes und ausschließlich zu den Heimwettkämpfen der HABV-Mitgliedsvereine.

11.)
Sollten Vereine anderer Landesverbände beteiligt sein, sind Absprachen zwischen den Verantwortlichen, den Gastvereinen und dem amtierenden Kampfgericht erforderlich.

12.)
Bei Uneinigkeit oder Streitpositionen werden keine Trainingswettkämpfe durchgeführt.


© 2002-2009 Hessischer Amateur Boxverband e.V.